P&R, Schiffs-Container, Kapitalanlage

Jetzt Ansprüche
gegen P&R und Hr. Heinz Roth

durchsetzen.

Haben Sie P&R Container erworben?
Schützen Sie Ihr Investment!

mehr erfahren

Die Firma Fidera aus Luxemburg ...

... bietet derzeit 25 % der festgestellten Forderung für den Ankauf der Insolvenzforderungen an. Auch andere Investoren haben Kaufangebote vorgelegt, jeweils mit unterschiedlichen Konditionen.


07.12.2022

BFH-Entscheidung begrüßt

Anleger profitieren von geänderter Rechtsprechung zur Tonnagesteuer nur bedingt.

Die veränderte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in Sachen Tonnagesteuer (thb.info 20. Februar 2019) trifft in der Branche auf positives Echo.

Die Feststellungen des BFH, dass die Kürzung der Bemessungsgrundlage des Gewerbegewinns um 80 Prozent auch auf die Versteuerung des Unterschiedsbetrags Anwendung findet, sei „ein wichtiger Beitrag, der dafür geeignet sei, die Liquiditätslage notleidender Schiffsgesellschaften durch erhebliche Gewerbesteuerrückzahlungen zu verbessern“, sagt Rechtsanwalt Axel Rathgeber von der Kanzlei Mattil & Kollegen auf THB-Anfrage. Fraglich sei jedoch, inwiefern die Anleger davon profitieren. Der Schuldner der Gewerbesteuer sei nicht der Anleger, sondern die Fondgesellschaft. Profiteure der Gewerbesteuererstattung seien bei einem notleidenden Fonds vordringlich die Gläubiger der Fondsgesellschaft, an erster Stelle die Banken. Das gelte auch für die Fälle, in denen die Anleger zur Begleichung der Gewerbesteuerschuld zunächst aufgefordert wurden, Nachschüsse zu leisten oder Auszahlungen zurückzuführen.

Einen „echten steuerlichen positiven Effekt“ würden die Anleger aber auf Grund des Umstands erlangen, dass nach einem Wechsel der Gewinnermittlung von der Tonnagesteuer zum Betriebsvermögensausgleich die Wirtschaftsgüter – in der Regel das Fondsschiff – nicht zu fortgeschriebenen Buchwerten, sondern zum Teilwert zu bilanzieren sind. Die Folge wäre, dass Anlegern für die Folgezeit ein höheres Abschreibevolumen zur Verfügung stehe. Diese Fälle würden jedoch selten auftreten. In der Regel sehen die steuerlichen Anlagemodelle der Fondsgesellschaften einen Wechsel von der Tonnagesteuer zurück zum Betriebsvermögensvergleich nicht vor.


04.12.2019

ACHTUNG!

Sie wurden evtl. von einer Kanzlei unaufgefordert – unter Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften - angeschrieben und zu einer Telefonkonferenz eingeladen. Zu dieser Telefonkonferenz soll man sich vorher anmelden. Bitte bedenken Sie: wenn Sie sich anmelden, kommt diese Kanzlei in den Besitz Ihrer persönlichen Daten, über die Sie möglicherweise unbefugt verfügt. Dieser Verdacht besteht wegen des bereits erfolgten Anschreibens. Sie sollten davon absehen und von dieser Kanzlei die Löschung Ihrer Daten verlangen und die weitere Nutzung verbieten.


23.07.2019

ACHTUNG ...

... eine Kanzlei aus Esslingen schreibt die Anleger (Gläubiger der P&R) kalt an. Die Adressen sind nicht öffentlich. Fragen Sie diese Kanzlei, woher sie Ihre Adresse hat. Kaltanschreiben unter Verwendung illegal beschaffter Adressen sind unseriös, solchen Praktiken sollten Sie entgegentreten. Die Kanzlei hat möglicherweise keine Mandate iS P&R, weil sich die geschädigten Anleger 2018 unserer Ansicht nach an seriöse Kanzleien gewandt haben. Wenden Sie sich an den Datenschutzbeauftragten und die zuständige Anwaltskammer.


12.07.2019

Rechtsanwalt Jaffé versendet Vergleichsvorschläge:

Jeder unserer Mandanten erhält von der Kanzlei MATTIL dazu Post mit einer Analyse und Empfehlung.


02.05.2019

Steuerliche Folgen Ihrer P&R Beteiligung

Hier erfahren Sie wichtige Informationen hinsichtlich der steuerlichen Folgen Ihrer P&R Beteiligung.

Zum Artikel

26.03.2019

Heinz Roth: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hr Heinz Roth wurde am am 6.3.2019 eröffnet.

Rechtsanwalt M. Grosser aus der Kanzlei Jaffe´ wurde zum Insolvenzverwalter bestellt.

RA Grosser hat den Gläubigern ein Formular zur Forderungsanmeldung geschickt und Frist gesetzt, Forderungen bis zum 18.4. anzumelden. Das beigefügte Formular ist nicht ausgefüllt, sodass die Gläubiger die Forderungen selbst berechnen und begründen müssen. Die Kanzlei MATTIL übernimmt dies für Sie.

Viele Gläubiger werden die Frage stellen, ob sich eine Forderungsanmeldung lohnt. Dazu sind verschiedene Aspekte zu beachten, die wir Ihnen gerne im einzelnen erläutern. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und wir werden Ihnen ein Angebot für die Vertretung unterbreiten, bevor Sie sich verpflichten.

20.03.2019

Heinz Roth:
Am 4.12.2018 wurde die vorläufige Insolvenz angeordnet.

Damit kann Hr. Roth nicht mehr über sein Vermögen verfügen.

Welche Konsequenzen sich für die Anleger daraus ergeben, werden wir prüfen und baldmöglichst in einem Rundschreiben an unsere Mandanten erläutern.

05.12.2018

Der Prüftermin (Prüfung der angemeldeten Forderungen) wurde vom 18.11.18 auf den 29.5.2019 vertagt.

20.11.2018

Gläubigerversammlungen der P&R vom 17.10., 18.10., und 22.10.2018

Gläubigerversammlungen der P&R am 17.10., 18.10., und 22.10.2018 bestätigen Rechtsanwalt MATTIL als Mitglied des Gläubigerausschusses. Rechtsanwalt Dr. Jaffé und Rechtsanwalt Dr. Heinke (Insolvenzverwalter) berichten ausführlich über Hintergründe und Ursachen der Insolvenz sowie die weitere, vorraussichtliche rechtliche und wirtschaftliche Entwicklung der P&R Gruppe. Weitere Informationen bitten wir bei Rechtsanwalt MATTIL einzuholen.

25.10.2018

Post vom Insolvenzverwalter Jaffé zur Anmeldung der Forderungen:

Sie erhalten zur Zeit Post von der Kanzlei Jaffé mit den Forderungsanmeldungen. Senden Sie diese direkt via E-Mail an mattil@mattil.de oder per Post an Kanzlei MATTIL, Thierschplatz 3, 80538 München. Sie müssen beachten, dass mit der Nichterfüllung möglicherweise eine Vertragsumgestaltung verbunden sein kann. Wir prüfen die Forderungsanmeldungen, damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen.

17.08.2018

Insolvenzverfahren eröffnet

Fristen für Forderungsanmeldung laufen - Vordrucke des Insolvenzverwalters Jaffé müssen geprüft und korrigiert werden. Eigentum an Containern wurde bestritten.

MATTIL vertritt die Anleger/Gläubiger

24.07.2018

Bundestag-Finanzausschuss, öffentliche Anhörung am 13.6.2018 zu der EU-ProspektVO: RA Mattil wurde am 13.6.2018 als Sachverständiger im Finanzausschuss des Bundestages zu der Umsetzung der EU-Prospektverordnung angehört.

15.06.2018


Der Insolvenzverwalter Jaffé hat am 17.5.2018 mitgeteilt, dass ca 1 Mio Container im Bestand der P&R Equipment & Finance (Zug) fehlen. Nur 600.000 Container konnten ermittelt werden. Hierzu möchte RA Mattil ergänzen, dass diese Container natürlich einen beträchtlichen Wert aufweisen und die Ermittlungen der Insolvenzverwaltung am Anfang stehen.

18.05.2018


Rechtsanwalt MATTIL rät, aufgrund seiner Erfahrungen im Gläubigerausschuss der Firma Magellan, zur Ruhe, da es eminent wichtig ist, dass die Mieteinnahmen weiter fließen. Es ist die Aufgabe der Insolvenzverwalter, diese Einnahmen nach München zu holen, um sie an die Anleger verteilen zu können. Die Eigentumsverhältnisse an den Containern müssen noch geklärt werden, es gibt eine Kette von Vertragsbeziehungen, die rechtliche Herausforderungen stellen.
Auch die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Verantwortlichen, wir werden über die weiteren Entwicklungen berichten.

17.05.2018

Vertrauen Sie auf über
20 Jahre Erfahrung

Rechtsanwalt MATTIL ist im Bereich der Containerinvestments (Direktinvestments) der wohl erfahrenste Anwalt in Deutschland. In dem Insolvenzverfahren Magellan (Container) wurde Rechtsanwalt MATTIL in den Gläubigerausschuss gewählt und bereits nach einem Jahr erhielten die Anleger nach dem Verkauf der Container hohe Auszahlungen aufgrund ihrer Eigentümerstellung. Weitere 70 Millionen werden noch verteilt. Damit dürfte MAGELLAN die für Anleger erfolgreichste Insolvenz überhaupt sein.

Auch in den vier Insolvenzen der P&R Gruppe wurde Rechtsanwalt MATTIL in den Gläubigerausschuss berufen (P&R Container Vertriebs -und Verwaltungs GmbH, P&R Container Leasing GmbH, P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH, P&R Transport-Container GmbH).
P&R: Amtsgericht München 1542IN726/18, 1542IN727/18, 1542IN728/18
Magellan: Amtsgericht Hamburg 67c IN 237/16
Bündeln Sie Ihre Interessen bei MATTIL. Mit Mehrheiten kann viel erreicht werden. Die Container und die Mieten gehören den Anlegern!

PundR Insolvenz - Mattil im Gläubigerausschuss

Wichtiger Hinweis!

Rechtsanwalt MATTIL in den Gläubigerausschuss berufen

Das Amtsgericht - Insolvenzgericht - München hat in den P&R-Verfahren je einen Gläubigerausschuss eingesetzt und RA MATTIL in allen vier Verfahren zum Mitglied des Gläubigerausschusses berufen. Ein Gläubigerausschuss hat die Aufgabe , den Insolvenzverwalter zu unterstützen und zu überwachen , § 69 InsO.

Die Gläubiger warten gespannt auf den ersten Bericht der Insolvenzverwaltung zu der wirtschaftlichen Situation der insolventen Gesellschaften der P&R – Gruppe.


Warum zu MATTIL?

Über 20 Jahre Erfahrung im Anlegerschutz.

Erstes erfolgreiches Musterverfahren in Deutschland, geführt von Kanzlei MATTIL (KAP 1/07 v 30.12 11).

Zum dritten Mal in Folge: Beste Kanzlei in Deutschland im Kapitalanlagenrecht (Handelsblatt/Best Lawyers 2015-2017).

Im Gläubigerausschuss von 5 insolventen Containergesellschaften.

Erfahrung im Containerinvestment durch Magellan (Mitglied im Gläubigerausschuss).

Seit 22 Jahren Kooperationskanzlei in der Schweiz (wichtig wegen P&R in Zug).

Klare und verlässliche Vereinbarung bezüglich der Gebühren (Kostentransparenz).

Tipps für Anleger

Es ist nicht notwendig, jetzt die Eigentumszertifikate von dem Insolvenzverwalter anzufordern. Sie sollten nach den Verträgen Eigentümer und Inhaber der Mietforderungen werden. Die Vermietung der Container wurde von der P&R Equipment in Zug veranlasst.

Wenn Sie UST-pflichtig sind, sollte die Voranmeldung trotzdem weiterhin abgegeben werden, auch wenn keine Umsätze derzeit erzielt werden. Wir werden uns einsetzten, dass Ihr Eigentum an den Containern nicht bestritten wird, damit es einkommenssteuerrechtlich keine Änderungen gibt.

Die Insolvenzanmeldungen können erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingereicht werden. Es macht keinen Unterschied, ob Sie die Forderung als erster oder letzter anmelden. Es gibt keinen Wettlauf.


Ergänzende Artikel aus der Zeitschrift "Das Parlament":

"Noch Lücken im Anlegerschutz", "Dauerproblem Anlagenbetrug", "Finanzen Experten beklagen zunehmend Bürokratie bei der Emmision von Wertpapieren", "Es gibt noch hohe Erträge fürs Geld", "Ende mit Schrecken", "Monster am Kapitalmarkt", "Anlagen im Feuer"

Mit beschränkter Haftung FAZ, 12.08.2020

Mattil zu Ausschüttungsrückforderungen des Insolvenzverwalters Stuttgarter Zeitung, 08.10.2019

Mattil zu Ausschüttungsrückforderungen des Insolvenzverwalters Frankfurter Rundschau, 08.10.2019

Mattil zu Ausschüttungsrückforderungen des Insolvenzverwalters, Berliner Zeitung, 08.10.2019

Rechtsanwalt Mattil im Interview zu P&R, ZDF Frontal 21, 27.07.2018 & 13.07.2018

Rechtsanwalt Mattil zu P&R, WiWo, 26.06.2018 & 13.07.2018

Rechtsanwalt Mattil zu P&R, FAZ, 19.06.2018

Rechtsanwalt Mattil zu P&R, Stuttgarter Zeitung, 04.06.2018

Rechtsanwalt Mattil zu P&R, NZZ, 03.06.2018

Rechtsanwalt Mattil zu P&R, Berliner Zeitung, 30.05.2018

Rechtsanwalt Mattil zu P&R, General-Anzeiger, 30.05.2018

Eine Million Container fehlen., FAZ, 18.05.2018

Betrugsverdacht bei P&R., Hamburger Abendblatt, 14.05.2018

Vor Vertragsabschluss verschrottet., Handelsblatt, 14.05.2018

General Anzeiger Bonn, 08.05.2018

Staatsanwaltschaft ermittelt., Berliner Zeitung, 08.05.2018

Münchner Merkur, 08.05.2018

Scandale financier: une énorme faillite en Allemagne, Gestion de fortune, 22.03.2018

Anleger der Investmentfirma P&R bangen um ihr Geld, Süddeutsche zeitung, 07.05.2018

Das große Geschäft mit Containern als Geldanlage, Frankfurter Allgemeine, 21.03.2018

Rundschau - RA Mattil zu P&R Containern, Bayerischer Rundfunk (TV), 20.03.2018

Gefahrgut für Sparer, Süddeutsche Zeitung, 20.03.2018

Anleger erleiden Schiffbruch, Handelsblatt, 20.03.2018

Schiffbruch in Grünwald, Süddeutsche Zeitung, 19.03.2018

Investmentfirma P&R insolvent, Süddeutsche Zeitung, 19.03.2018:

Anleger des Containerspezialisten P&R erleiden Schiffbruch, Handelsblatt, 19.03.2018

Volle Ladung, Spiegel, 17.03.2018

Wenn ein Direkt-Investment plötzlich keins mehr ist. Container-Käufer nur noch Insolvenzgläubiger, Frankfurter Allgemeine, 06.07.2016

Hintergründe zu P&R

Seit mittlerweile mehreren Jahrzehnten erwerben viele Privatanleger "sogenannte" Container als Kapitalanlagen. Die Investoren werden selbst Eigentümer ihres Containers. Ihnen persönlich sollten auch die Mietansprüche aus den -- über eine Verwaltungsgesellschaft - an diverse Reeder weltweit abgeschlossenen Mietverträgen zustehen. Die zu zahlenden Mieten werden von der Verwaltungsgesellschaft eingezogen und an die Eigentümer verteilt. Nach den meist kurz laufenden Verträgen (3-5 Jahre) wurde stets eine Rücknahme der Container durch den Veräußerer vereinbart, je nach Zeitpunkt des Erwerbes und Anbieter, als Kaufgarantie oder nur als unverbindliche Zusage (Inaussichtstellung). Jahrzehntelang hat die P&R diese Verträge anstandslos erfüllt. Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz 2015 wurden Vorschriften im Prospektrecht (Vermögensanlagengesetz) geändert, so dass auch diese sogenannten Direktinvestments prospektpflichtig wurden. RA Mattil wurde übrigens als Sachverständiger im Bundestagsfinanzausschuss zu dem Kleinanlegerschutzgesetz angehört (BT-Drucksache 18/3994, öffentliche Anhörung vom 16.03.2015).

Der wichtigste Anbieter am deutschen Markt war die P&R-Gruppe in Grünwald bei München.

Anbieter von P&R Kapitalanlagen



P&R Container Vertriebs-und Verwaltungs GmbH



P&R Container Leasing GmbH



P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH



P&R Equipment & Finance Corp.



P&R Transport-Container GmbH

Wichtige Informationen für Anleger der P&R

Im Folgenden möchten wir Sie über wichtige Aspekte informieren

Die P&R hat im Januar 2017 den ersten, von der BaFin zu genehmigenden Prospekt veröffentlicht. Die Vermietung der Container erfolgt über die in der Schweiz ansässige P&R Equipment & Finance Corp., nicht über die jeweilige deutsche Gesellschaft, mit welcher die Anleger ihre Verträge geschlossen haben. Die Bilanzen der Gesellschaften P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH, P&R Container Leasing GmbH und P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH enthalten eine Einschränkung des Bestätigungsvermerkes des Wirtschaftsprüfers. Die Bilanz der P&R Equipment & Finance Corp. weist Verbindlichkeiten gegenüber den vier deutschen Unternehmen in Höhe von über 900 Mio € aus. Die in der Schweiz erzielten Mieteinnahmen erreichten angeblich in der Vergangenheit bei weitem nicht die an die Anleger bezahlten Endmieten, wodurch eine beträchtliche Unterdeckung entstand. Außerdem wurden die Container, so wird von einem Analysten behauptet, an die Anleger zu einem wesentlich höheren Kaufpreis verkauft, als sie auf der anderen Seite eingekauft wurden. Die Bilanzen der Gesellschaften P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH, P&R Container Leasing GmbH und P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH enthalten eine Einschränkung des Bestätigungsvermerkes des Wirtschaftsprüfers. Die Zeitschrift Finanztest wies im Juli 2017 darauf hin, dass die Einschränkung eines Bestätigungsvermerkes ein seltener Makel einer Bilanz ist.

Achtung: Haften Eigentümer der Container persönlich und unbeschränkt?

Einen weiteren, den Anlegern nicht bewussten Aspekt hat die Kanzlei MATTIL aufgedeckt. Die Eigentümer der Container haften laut Prospekt persönlich und unbeschränkt für die finanziellen Verpflichtungen aus den Containern, also die Stand- und Lagergebühren, Unterhalt, Wartung, Versicherung usw., was nichts anderes als eine Nachschusspflicht darstellt. Achtung: Anleger haften nicht für Schulden der P&R. Die Kosten aus einem Container (z. B. Standgebühren) sind geringfügig und treffen zunächst den Vertragspartner, dies ist die P&R. Die Anleger sind den Reedern nicht bekannt, wie wir aus dem Fall Magellan wissen.

Aus den Prospektangaben ist ersichtlich, dass der Rückkauf seitens der Emittentin (die jeweilige P&R Gesellschaft) nicht garantiert, sondern regelmäßig nur in Aussicht gestellt ist. Dort heißt es z. B., dass die Container nach Ende der Laufzeit zurückgekauft werden, wenn die Emittentin dem Anleger ein entsprechendes Kaufangebot unterbreitet. In dem Prospekt wird außerdem erläutert, dass der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage (Emission in Höhe von 500 Mio €) niedriger ausfallen und dies zur Folge haben kann, dass die prognostizierten Mieteinnahmen niedriger ausfallen und die Emittentin deshalb ihren Verpflichtungen zur Zahlung der zugesagten Miete gegenüber den Anlegern nicht nachkommen kann (Seite 22 des Prospektes). Daraus stellt sich natürlich die Frage, warum die Bedienung der Mieten aus einem Kaufvertrag davon abhängt, dass die Emittentin weitere Anleger wirbt.

An anderer Stelle des Prospektes wird das Szenario dargestellt. Der Anleger erhält in diesem Falle nicht den prognostizierten Rückkaufswert, nicht den vertraglich zugesagten Mietzins und haftet zudem für die laufenden Kosten des Containers (Wartung, Lagerung, Versicherung etc.).

Zahlen und Fakten

Die Vermögens- , Ertrags- und Finanzlage z. B. der P&R Transport-Container sah für die Jahre 2017 - 2023 die folgenden Prognosen vor:

Erlöse aus Containerverkäufen an Anleger:

  • 2017 - 425.000.000 €
  • 2018 - 550.000.000 €
  • 2019 - 550.000.000 €
  • 2020 - 550.000.000 €
  • 2021 - 550.000.000 €
  • 2022 - 550.000.000 €
  • 2023 - 550.000.000 €


Kaufpreise für Standardcontainer:

  • 2017 - 227.982.913 €
  • 2018 - 508.267.087 €
  • 2019 - 522.500.000 €
  • 2020 - 522.500.000 €
  • 2021 - 522.500.000 €
  • 2022 - 522.500.000 €
  • 2023 - 522.500.000 €


Mietzinsen
für Anleger:

  • 2017 - 6.599.099 €
  • 2018 - 53.310.382 €
  • 2019 - 109.588.542 €
  • 2020 - 164.176.042 €
  • 2021 - 218.763.542 €
  • 2022 - 265.737.895 €
  • 2023 - 273.913.472 €


Rückkauf für Standardcontainer:

  • 2017 - ----
  • 2018 - ----
  • 2019 - ----
  • 2020 - ----
  • 2021 - ----
  • 2022 - 522.500.000 €
  • 2023 - 522.500.000 €



Der Rückkaufswert wurde in den Verträgen und im Prospekt in der Regel nicht verbindlich festgelegt, sondern nur prognostiziert (65 % des Erwerbspreises).

Verbindlichkeiten

  • Verbindlichkeiten der P&R Equipment und Finance Corp. in Zug aus laufenden Verträgen bis Dezember 2020.
    1.049.601.590 €
  • P&R Vertriebs- und Verwaltungs GmbH
    358.147.636 €
  • P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH
    664.673.923 €
  • P&R Container Leasing GmbH
    26.780.031 €

Bilanzierung

Die P&R Gesellschaften in Grünwald haben die für die Anleger erworbenen Container als Umlaufvermögen bilanziert. Beispielsweise die Bilanz 2015 der P&R Container Vertriebs- und Verwaltung GmbH weist aus:

  • Anlagevermögen: 3.709.000,00 €
  • Umlaufvermögen: 88.000.000,00 €
  • Umsatzerlöse: 610.000.000,00 €

Die Beurteilung der steuerlichen Situation für die Anleger bedarf noch weiterer Aufklärung, insbesondere hinsichtlich der in der Schweiz abgewickelten Geschäfte. Die Anleger haben vertraglich Eigentum an den Containern erworben und entsprechende steuerliche Erklärungen abgegeben.

Jetzt stellen sich vor allem die Fragen:

Fragezeichen 1

Wer ist Eigentümer des Containers?

Fragezeichen 2

Wer ist Inhaber der Mieterlösforderungen?

Fragezeichen 3

Wie sind die Forderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter korrekt anzumelden?

Antworten

Die Anleger sind vertraglich Eigentümer der Container geworden und haben diese an die jeweilige P&R Gesellschaft zurückvermietet. Für die Anleger ist am Wichtigsten, dass das Eigentum und die Mietforderungen ihnen tatsächlich zustehen und nicht in diversen Insolvenzmassen verschwinden.
Die Kanzlei MATTIL wird dies durchsetzen, wie schon bei der insolventen Firma Magellan.

Ihre Ansprüche

In dem Insolvenzverfahren können Sie Ihre Ansprüche anmelden und hoffen, dass eine gewisse Quote für Sie übrig bleibt. Ein Insolvenzverfahren dauert selten unter 10 Jahren, so dass der endgültige Schaden erst dann beziffert werden kann. Wir haben Insolvenzverfahren erlebt, die 14 Jahre dauerten und eine Quote von Null für die Anleger erbrachte. Das Problem: Schadensersatzansprüche gegen die Geschäftsleitung, Initiatoren, Gründer, Wirtschaftsprüfer, etc. unterliegen einer Verjährung von 3 Jahren ab Kenntnis von Pflichtverletzungen (in der Regel also ab Insolvenz). Diese 3 Jahre gehen schnell vorbei.

Schadensersatzansprüche können gegen diejenigen Personen und Verantwortlichen geltend gemacht werden, die das Unternehmen gegründet, geleitet oder deren Geschäftstätigkeit unterstützt und bestätigt haben, wie z. B. durch Wirtschaftsprüfertestate. Die Voraussetzungen und Erfolgsaussichten einer Haftung werden wir für Sie prüfen und gegebenenfalls geltend machen.

Haftung Aufsichtsrat und andere Kontrollorgane

Die Prüfung von Schadenseratzansprüchen beschränkt sich nicht auf den Gründer und Mehrheitsinhaber H. Roth. Weitere Verantwortliche in einem solchen Container-DirektInvestment sind auch Aufsichtsräte, die Kontroll-und Überwachungspflichten haben. Nach ständiger Rechtsprechung haftet ein Aufsichtsrat dem Anleger direkt auf Schadensersatz, wenn das Geschäftskonzept nicht ausreichend überprüft wird. Dies gilt nicht nur für die P&R – Gruppe, sondern Container-Anbieter allgemein und auch andere Anlagemodelle (z. B. Landesgericht Düsseldorf 10 O 6/07).

In vielen vergleichbaren Fällen haben wir erfolgreich Schadensersatzansprüche durchsetzen können, z. B. gegen Wirtschaftsprüfer, Treuhänder, Geschäftsführer und Gründer von Kapitalanlagemodellen. Auch das erste erfolgreiche Kapitalanlegermusterverfahren nach dem KapMuG wurde von der Kanzlei MATTIL geführt (KAP1/07 vom 30.12.2011).

Wie ist der Ablauf?

Zum Ablauf