Rückforderung Ausschüttungen

Rückforderung der erhaltenen Ausschüttungen 

Der Insolvenzverwalter Jaffé macht gegenüber den Gläubigern und auch Anlegern, deren Investment bereits abgeschlossen war, die Rückforderung erhaltener Mieten und Rückkaufspreise der Container geltend. Die erhaltenen Auszahlungen sind nach Ansicht des Insolvenzverwalters nach § 134 InsO anfechtbar. Rechtsanwalt Jaffé hat alle Gläubiger und frühere Anleger bis vier Jahre vor der Insolvenz angeschrieben und die Rückzahlung geltend gemacht.

Die Insolvenzanfechtung bedeutet für die geschädigten Investoren eine zusätzliche Belastung. Sie müssen damit rechnen, die erhaltenen Mieten und Containerrückkäufe (vereinbarten und erhaltenen Rückkaufspreise) bis 2014 zurückzahlen zu müssen. Der Insolvenzverwalter Jaffé führt dazu einige Pilotklagen mit unterschiedlichen, erst- und zweitinstanzlichen Ergebnissen. Das Verfahren wird von dem Bundesgerichtshof (BGH) entschieden werden. Falls der BGH dem Insolvenzverwalter ganz oder teilweise Recht gibt, wird er die Rückzahlungen nochmals einfordern und ggfs. gerichtlich einklagen. Trotz eines Grundsatzurteils, das die Ausschüttungen zurückverlangt werden können, bestehen noch Einwendungen, die dagegen erhoben werden können. Die Rechtsanwälte der Kanzlei MATTIL sind Experten auf dem Gebiet der Rückforderung erhaltener Ausschüttungen. Im Zusammenhang mit vielen Schiffsfonds hat die Kanzlei MATTIL entscheidende Erfolge bei Gericht für Anleger erzielt.

Abschlagszahlungen 

Der Insolvenzverwalter hat für Jahresende 2022 eine Abschlagszahlung angekündigt. Die Abschlagszahlungen sollen in folgender Höher stattfinden:

  • - P&R-TC 1,5 %
  • - P&R-CL 1,5 %
  • - P&R-LF 5,0 %
  • - P&R-GC 5,0 %
P&R, Schiffs-Container, Kapitalanlage

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